Nach der oben genannten Verordnung besteht für jeden Fluggast, dessen Flug sich um mehr als 3 Stunden verspätet und der entweder in der EU landet, oder in der EU startet, folgender Ausgleichsanspruch:
Flugstrecke, Entfernung in Kilometern Ausgleichsanspruch
bis 1500 km 250 €
von 1501 km bis 3500 km 400 €
ab 3501 km 600 €
Gleiche Ansprüche bestehen bei Annullierung des gebuchten Fluges.
Die Geltendmachung der Ansprüche erfolgt im Normalfall ohne Risiko für den Mandanten, so dass es sich für jeden Flugreisenden lohnt, bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung seiner Rechte in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwälte Struck beraten Sie gerne über Ihre Fluggastrechte bei Flugverspätung und Rechte als Reisender, in der Kanzlei auf der Kaiserstraße 61, 44135 Dortmund.